Auch ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis kann ein Bleiberecht begründen

Niclas Stock Vorlesung

Am 17.12.2015 fand die vierte Vorlesung der Ringvorlesung zum Flüchtlingsrecht im WS 15/16 statt. Die Videoaufzeichnung ist hier zu finden.

RA Dietrich Wollschläger (Hannover) referiert über die aufenthaltsrechtlichen Alternativen zum Asyl, insbesondere über ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz.