Vereins­konzept


Als Refugee Law Clinic bieten wir qualitativ hochwertige Rechtsberatung an. Wie das funktioniert, könnt ihr an unserem Beratungs-, Ausbildungs- und Fortbildungskonzept ablesen.


Durch klicken auf die Hauptelemente des Organigramms, erfährst du mehr über die jeweiligen Konzepte.
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Beratungskonzept


Alle Anfragen an eine Beratung werden durch die Fallverwaltung gesichtet und nach Prüfung an die Berater*innenteams zugeteilt. Damit wird sichergestellt, dass nur Fälle entsprechend des Beratungsangebotes und der Ausbildungsinhalte angenommen werden. Zudem wird eine übermäßige Beanspruchung der einzelnen Teams, sowie der Dolmetscher*innen vorgebeugt. Durch die Fallverwaltung kann eine regelmäßige Erreichbarkeit und Reaktionssicherheit garantiert werden, die über die Erwartungen an ein Ehrenamt hinaus gehen, für die Ratsuchenden jedoch unerlässlich ist.


Die wesentlichen Merkmale der Qualitätssicherung hinsichtlich der Verwaltungsabläufe umfasst daher folgende Punkte:

 

  • Zeitnah durchgängige Erreichbarkeit durch Fallverwaltung gewährleistet

  • Anfragen per Mail

  • Zentrale Zuteilung von Fallverwaltung und Sprachmittlung

  • Fallannahme nur entsprechend des Beratungsangebotes

  • Fallbearbeitung im 2er Team, 4- Augen-Prinzip

  • Langfristige Betreuung der Ratsuchenden

  • Datenschutzkonforme Aktenverwaltung


Innerhalb der Erstberatung soll lediglich die umfassende Sachverhaltsermittlung im Mittelpunkt stehen. Erst im weiteren Verlauf der Beratungstermine findet eine Recherche und Präsentation möglicher Lösungsansätze statt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen und konkrete Strategien obliegt immer der ratsuchenden Person selbst.

Die Fallverwaltung und weitere „Aufsichtsstellen“ bieten ein wesentliches Instrument zur Qualitätssicherung der Beratungstätigkeit. Dabei soll jedoch weniger die Überwachung der Beratungstätigkeit, als vielmehr die Möglichkeit zur Hilfestellung im Vordergrund stehen. Bei diffizilen Fallgestaltungen kann die Fallverwaltung hinzugezogen werden und je nach Bedarf weitergehende Informationen oder eine Vermittlung an den/die wiss. Mitarbeiter*in bzw. die Beiratsanwält*innen erfolgen.


Eine Qualitätssicherung wird dabei über folgende Mittel sichergestellt:

 

  • Regelmäßige und fortlaufende Aktenkontrolle

  • Hilfestellung bei Fallbearbeitung

  • Weiterleitung/ Vermittlung an Beiratsanwälte und wiss. Mitarbeiter*in

  • Zentrale Fallzuteilung, ggf. entsprechend Fähigkeiten und zeitlicher Verfügbarkeit

Ausbildungskonzept


Zur Qualitätssicherung der Beratung bietet die RLCH eine umfassende Ausbildung an. Sie beseht aus 6 Tagesseminaren, der Hospitation bei Rechtsanwält*innen, einem Mentoringprogramm, der Ausbildungsfahrt und einem Besuch des Verwaltungsgerichts. Dabei verfolgt die RLCH nicht nur das Ziel notwendige rechtliche Inhalte zu vermitteln (sog. Fachwissen), sondern bietet eine kompetenzorientierte Lehre an. Sie geht über die reine Vermittlung des Fachwissens hinaus und zielt darauf ab, dass Berater*innen bestimmte Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen in der Beratung eines Ratsuchenden lösungsorientiert einsetzen können. Während der gesamten Ausbildung werden die Grundlagen im Asyl-, Aufenthalts- sowie Sozialrecht und zur sensiblen Gesprächsführung geschaffen, die essentiell für die Beratungstätigkeit sind.


Fortbildungskonzept


Das Fortbildungsangebot besteht aus 4 Säulen. Im Semester wird eine Ringvorlesung angeboten, die unterschiedlichste Fragestellungen und Probleme aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht bespricht. Zudem findet in regelmäßigen Abständen eine anwaltliche Supervision statt. Dort werden die Fragen aus den Fällen seitens der Teams vorgestellt.  Danach werden diese gemeinsam mit dem Anwalt besprochen. Abschließend berichtet dieser über aktuelle Fälle. Wie wir alle Wissen ist das Asyl- und Aufenthaltsrecht besonders beweglich. Aus dem Grund findet jährlich ein Auffrischugnsseminar statt, in dem die Grundlagen und aktuelle Gesetzesänderungen erläutert werden. Abschließend haben die Berater*innen immer die Möglichkeit, sich durch das zu Verfügung gestellte aktuelle Fachmaterial eigenständig fortzubilden.


Solltet Ihr Fragen zu unserem Vereinskonzept haben, meldet Euch bei unseren studentischen Hilfskräften unter verwaltung@rlc-hannover.de

Unsere Werte


  • 1. Wir begegnen uns stets auf Augenhöhe. Unsere Beratung lebt vom respektvollen Umgang von Berater*innen und Geflüchteten miteinander.
  • 2. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe und verstehen unsere Beratung als Angebot, das den Ratsuchenden dennoch einen eigenen Entscheidungsspielraum lässt.
  • 3. Wir begegnen den Geschichten und Anliegen der Ratsuchenden sowohl innerhalb der Beratung als auch im Austausch der Berater*innen untereinander mit Respekt.
  • 4. Wir entscheiden als Einzelperson, ob wir uns in der Lage sehen, ein Mandat zu übernehmen. Wenn wir uns dafür entscheiden, beraten wir zu jeder Zeit neutral gegenüber Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, Vorstrafen und Fluchtgründen der/des Ratsuchenden.
  • 5. Wir beraten streng vertraulich und bemühen uns um eine Atmosphäre, die es den Ratsuchenden erleichtert, die für die Rechtsberatung relevanten Aspekte ihrer Fluchtgeschichte preiszugeben und ihre Bedürfnisse zu kommunizieren. Dies geschieht stets ohne Zwang und Druck, um die Würde des Gegenübers zu wahren.
  • 6. Wir achten die kulturellen und religiösen Gewohnheiten und Verhaltensweisen der Mandant*innen und suchen einen gemeinsamen Weg, dies mit unserem Selbstverständnis als Berater*innen zu vereinbaren.
  • 7. Wir sind solidarisch mit unseren Ratsuchenden, da unsere Beratung auf der Grundannahme globaler Bewegungsfreiheit beruht.