Berater*in werden


Die Ausbildung unserer Berater*innen erfolgt jährlich zum Beginn des Wintersemesters. In sechs Tagesseminaren erhalten die zukünftigen Berater*innen einen Überblick über das Asyl- und Ausländerrecht. Ebenfalls sprechen wir über psychologische und kulturelle Aspekte der Beratung von Geflüchteten. Verschiedene Praxisübungen und die besonders enge Betreuung in der ersten Phase durch die Mandatsverwaltung helfen den Berater*innen beim Einstieg in die Beratungstätigkeit.

Die Beratung findet immer in Zweierteams statt. Ein Beratungsteam kann sich bei Fragen oder Problemen jederzeit an die Mandatsverwaltung oder an erfahrene Anwältinnen oder Anwälte wenden. Schließlich erfolgt eine regelmäßige fachliche Supervision. Jedes Team kann dabei jederzeit flexibel entscheiden, ob es neue Fälle annehmen möchte. So gewährleisten wir, dass das Engagement bei uns problemlos mit dem Studium vereinbar ist.

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Ablauf der Ausbildung


Die nächste Ausbildung beginnt im Oktober 2023. Alle Infos dazu findet ihr ab August 2023 auf dieser Seite.


Für die Ausbildungs- und Beratungsplätze stehen uns nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung (etwa 25-30). Daher ist eine vorherige Bewerbung bei uns notwendig. Bitte füllt die Bewerbung möglichst ausführlich aus, damit wir uns ein Bild von euch machen können. In dem Fall, dass wir zu wenig Plätze haben (bisher immer), entscheiden wir nur anhand der im Bewerbungsbogen angegebenen Daten!



Dazu kommen verpflichtende Weiterbildungs­möglichkeiten:

  • Ringvorlesung (Findet etwa 8x im Jahr statt, 3 Teilnahmen sind verpflichtend)
  • Supervisions­treffen (Findet etwa 6x im Jahr statt, 3 Teilnahmen sind ver­pflich­tend)
  • Optional: Eine Hospitation (ein Tag, freie Wahl) bei einem Anwalt oder einer Anwältin oder einer anderen Beratungs­­organi­sation, sowie ein gemeinsamer Besuch beim VG Hannover

Voraussetzungen

  • Juristische Grundkenntnisse (wünschenswert, aber nicht zwingend) oder bereits Erfahrung in asylrechtlichen Fragestellungen

    • Wir nehmen auch Nicht-Jurist*innen an!

  • Zeit für die Ausbildung und nachhaltige Beratungstätigkeit

  • Deutsche Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens C1-Niveau)

  • Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität

  • Freude anderen Menschen zu helfen

  • Identifikation mit den Grundwerten des Vereins und dem Recht aller Menschen auf Schutz vor Verfolgung

  • Mitgliedschaft im Verein (Beitritt auch während der Ausbildung möglich, 8€/Semester)

Bei Fragen zu den Voraus­setzungen bitte vertrau­ensvoll an ausbildung­@rlc-hanno­ver.de.


Warum engagieren wir uns?

„Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschen­würde ist migrations­politisch nicht zu relati­vieren.“ BVerfGE 132, 134 (173)

Mit unserer Arbeit als Refugee Law Clinic Hannover e.V. unter­stü­tzen wir Geflüchtete auf dem oft holprigen Weg durch das deu­tsche Asylverfahren. Mit unserem Engagement treten wir für eine weltoffene Gesellschaft ein, in der Schutzsuchende eine faire Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland haben. Gemeinsam bauen wir unser juristisches Fach­wissen aus und nutzen die­ses, um Hilfesuchende zu unter­stützen. Dies ermöglicht es uns, schon im Studium praktische Erfahrungen in der Rechts­beratung zu sammeln und uns dabei mit vielen un­ter­schied­lichen Menschen auszutauschen.

Der Verein bietet jeder*m die Möglichkeit, individuelle Fä­hig­keiten und Ideen einzubringen, diese gemeinsam mit einem tollen Team zu verwirklichen und damit einen Beitrag zum ge­sell­schaftlichen Zusammenleben zu leisten.