Berater*in werden


Wichtig! Ab diesem Wintersemester gibt es neben der Ausbildung zur Berater*in bei der RLC Hannover auch die Möglichkeit, sich fortbilden zu lassen. Dieses Angebot richtet sich an alle, die bereits Berührungspunkte mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht hatten und ihr Engagement/ihre Tätigkeit nicht als Berater*in bei der RLC Hannover einbringen wollen. Für weitere Infos zu dieser Möglichkeit siehe hier: Fortbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Für die Ausbildung bei und für die RLC Hannover finden sich die Infos auf dieser Seite.


Die Ausbildung unserer Berater*innen erfolgt jährlich zum Beginn des Wintersemesters. Zu Beginn, im Laufe der Ausbildung und zum Abschluss der Ausbildung findet jeweils ein Tagesseminar statt.

Das erste Seminar beinhaltet erste Berührungen mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie eine Einführung in die RLC Hannover.

Im laufenden Semester wird wöchentlich mittwochs eine zumeist 2- stündige Vorlesung (17:00h-19/19:30h) stattfinden. In diesem fachlichen Teil, welcher von Volljurist*innen durchgeführt wird, werden die zukünftigen Berater*innen einen Überblick über das Asyl-, Aufenthalts- sowie Sozialrecht erhalten.

Im Laufe der Ausbildung wird in einem weiteren Tagesseminar Wissen über die praktische Beratungstätigkeit sowie weitere Softskillls vermittelt. Verschiedene Praxisübungen und die besonders enge Betreuung in der ersten Phase durch die Mandatsverwaltung helfen den Berater*innen beim Einstieg in die Beratungstätigkeit.

Das letzte Seminar, welches in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden wird, soll die Möglichkeit zur Reflektion der Ausbildung und zum Stellen letzter Fragen vor Einstieg in die Beratungstätigkeit bieten. 

Die Beratung findet immer in Zweierteams statt. Ein Beratungsteam kann sich bei Fragen oder Problemen jederzeit an die Mandatsverwaltung oder an erfahrene Anwältinnen oder Anwälte wenden. Schließlich erfolgt eine regelmäßige fachliche Supervision. Jedes Team kann dabei jederzeit flexibel entscheiden, ob es neue Fälle annehmen möchte. So gewährleisten wir, dass das Engagement bei uns problemlos mit dem Studium vereinbar ist.


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Voraussetzungen

Bei Fragen zu den Voraus­setzungen bitte vertrau­ensvoll an ausbildung­@rlc-hanno­ver.de.


Ablauf der Ausbildung


Die nächste Ausbildung beginnt Anfang November 2025.

Folgende Termine für die Ausbildung stehen schon fest:

1. Interner Termin: 08.11.2025 

1. Vorlesungstermin: 12.11.2025

Alle weiteren Termine: im Regelfall mittwochs ab 17h, Dauer zumeist 2 Stunden (Interaktive Erarbeitung der Inhalte, ausnahmslos präsent) 

Bewerbung

Ihr könnt euch formlos anmelden per Mail an yara.abedallah@rlc-hannover.de. Es finden dann Ende Oktober Kennenlerngespräche statt.

Bewerbungsfrist: 26.10.2025


Für die Ausbildungs- und Beratungsplätze stehen uns nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung (etwa 25-30). Daher ist eine vorherige Bewerbung bei uns notwendig.



Dazu kommen verpflichtende Weiterbildungs­möglichkeiten:

  • Ringvorlesung (Findet etwa 5x im Semester statt, 3 Teilnahmen pro Jahr sind verpflichtend)
  • Supervisions­treffen (Findet etwa 4x im Semester und 1x in der Vorlesungsfreien Zeit statt, 3 Teilnahmen pro Jahr sind ver­pflich­tend)

Warum engagieren wir uns?

„Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschen­würde ist migrations­politisch nicht zu relati­vieren.“ BVerfGE 132, 134 (173)

Mit unserer Arbeit als Refugee Law Clinic Hannover e.V. unter­stü­tzen wir Geflüchtete auf dem oft holprigen Weg durch das deu­tsche Asylverfahren. Mit unserem Engagement treten wir für eine weltoffene Gesellschaft ein, in der Schutzsuchende eine faire Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland haben. Gemeinsam bauen wir unser juristisches Fach­wissen aus und nutzen die­ses, um Hilfesuchende zu unter­stützen. Dies ermöglicht es uns, schon im Studium praktische Erfahrungen in der Rechts­beratung zu sammeln und uns dabei mit vielen un­ter­schied­lichen Menschen auszutauschen.

Der Verein bietet jeder*m die Möglichkeit, individuelle Fä­hig­keiten und Ideen einzubringen, diese gemeinsam mit einem tollen Team zu verwirklichen und damit einen Beitrag zum ge­sell­schaftlichen Zusammenleben zu leisten.